Sie haben Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung erneuert oder Ihre bisherigen Einzelöfen gegen eine Zentralheizung ersetzt? Das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg verlangt nun den Nachweis, dass 15% Ihres Wärmeenergiebedarfs aus regenerativen Energien erzeugt wird. Das kann z.B. durch den Einsatz einer genügend großen Solaranlage nachgewiesen werden. (Pro m2 Wohnfläche sind 0,07 m2 Kollektorfläche zu installieren.)
Sie können keine Solaranlage installieren, weil z.B. Ihre Bedachung eine Aufdachinstallation nicht erlaubt, müssen Sie dieses Gesetz trotzdem einhalten. Es besteht die Möglichkeit zukünftig nur noch Brennstoffe mit einem 10 %igen Anteil an Biogas oder Bioöl beim Brennstofflieferanten einzukaufen. Die fehlenden 5 % können durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans erlangt werden.
Der Sanierungsfahrplan ist im Grunde eine komplette Energieberatung. Ihr Gebäude wird komplett begangen, Bauteile erfaßt, Verluste berechnet, energetische Schwachstellen erkannt und erläutert. Sie bekommen in 5 Schritten Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Ihr Gebäude energetisch sinnvoll optimieren können. Dabei werden Ihnen die voraussichtlichen Kosten der Sanierungsmaßnahme genannt und die Dauer der Amortisation. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen in naher Zukunft umzusetzen.
Eine Verpflichtung den Sanierungsfahrplan einzuhalten, besteht nicht.
Wir erstellen Ihnen gerne den auf Sie und Ihr Gebäude zugeschnittenen Sanierungsfahrplan.