EWärmeG - Energieberater Peter Kull

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EWärmeG

Das EWärmeG von Baden-Württemberg verlangt beim erstmaligen Einbau eines Heizkessels oder beim Austausch eines Heizkessels den Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 % durch erneuerbare Energien zu decken, oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 % zu reduzieren. Diese Verprflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfüllt werden und dem zuständigen Baurechtsamt nachgewiesen werden.
Die Erfüllungsoptionen sind vielfältig. So sind PV-Anlagen, Solaranlagen eine Erfüllungsoption. Der bauliche Wärmeschutz kann als Erfüllungsoption geltend gemacht werden. Auch Einzelöfen können bei Einhaltung bestimmter Kriterien als Erfüllugsoption dienen. In wenigen Fällen wird das EWärmeG ohne Wissen des Hauseigentümers bereits eingehalten.
Ob Sie bereits das EWärmeG erfüllen oder welche Erfüllungsoption für Sie die Beste ist finden wir gemeinsam mit Ihnen bei einem Termin in Ihrem Gebäude heraus.
Das Ausfüllen der Formulare für den Nachweis bei der zuständigen Verwaltungsbehörde übernehmen wir selbstverständlich.
 
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